2020 - Wichtige Änderungen für Autofahrer

Wie jedes Jahr stehen auch für 2020 viele Änderungen für Autofahrer an. Manche sollte man unbedingt kennen, andere sind nicht nur für den Geldbeutel wichtig. Einige Neuerungen sind einfach interessant und nützlich, wenn man mitreden möchte. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengetragen. Fangen wir mit den Versicherungen an.

In diesem Beitrag lesen Sie:

  • Neue Regional- und Schadensklassen bei den KFZ-Versicherungen
  • 413 Regionalklassen - etwa 100 werden neu eingestuft
  • Fahren Sie vorschriftsmäßig - das spart 2020 viel Geld
  • Weitere wichtige Änderungen

Neue Regional- und Schadensklassen bei den KFZ-Versicherungen

Mitgefangen - mitgehangen, so mag mancher vorsichtige und rücksichtsvolle Fahrer stöhnen, wenn er zu den finanziellen Verlierern bei der KFZ-Versicherung gehört. Die neuesten Unfallstatistiken werden zur Einstufung in die Schadensklassen herangezogen. Die Statistik des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) ist zwar nicht verbindlich, wird aber erfahrungsgemäß von allen Versicherern genutzt. Da nützt auch ein umsichtiger Fahrstil wenig, wenn mit diesem Typ Fahrzeug ein überdurchschnittlicher Anstieg an Schäden zu verzeichnen ist. Ähnlich verhält es sich mit den jährlich neu berechneten Regionalklassen. Wer dort wohnt, wo die Menschen im Durchschnitt nicht so achtsam unterwegs sind, muss dieses Verhalten mit seiner Rechnung mitbezahlen.

Insgesamt sind um die elf Millionen Autos und ihre Halter betroffen. Für etwa 60% erhöhen sich die Versicherungskosten, indem das Fahrzeug in eine neue Typklasse eingeordnet wird. 4,5 Millionen Autofahrer werden sich dagegen die Augen reiben, da die KFZ-Versicherung 2020 günstiger wird. Wer sich mit dem Gedanken trägt, die Versicherung zu wechseln, muss sich ranhalten. Nur noch bis zum 30.11. reicht die Frist, um durch einen genauen Vergleich eventuell Kosten zu sparen. Achten Sie wie immer auf das Kleingedruckte. Selbstbehalt, freie Werkstattwahl, Erstattung bei grober Fahrlässigkeit, die Liste der Leistungen, die sich im Verhältnis zum Preis ändern können, ist lang.

Unterschiede in der Einstufung

Der überwiegende Großteil der Änderungen der Typklassen ist sehr mäßig ausgefallen. Um mehr als eine Klasse nach oben oder unten haben es nur ein paar wenige “geschafft”. Damit halten sich auch die Preisanpassungen in Grenzen. Überraschungen dürften dagegen z.B. die Fahrer eines Honda Jazz Hybrid 1.4 oder des VW Eco Up! 1.0 CNG erleben. Sie wurden um gleich drei Typenklassen nach oben gestuft, ein deutlicher Anstieg der Kosten. Der SKODA Octavia 1.2 TSI war mit zwei Typklassen dabei. Andersherum lief es z.B. für den KIA Stonic 1.2 oder den SKODA Kodiaq 2.0 4x4. Sie schafften den Sprung um vier Stufen nach unten.

Allerdings gilt das jeweils nur für die allgemeine Haftpflicht, bei den Teilkasko und Vollkasko Berechnungen kann es Unterschiede geben. Allgemein hoch und höher eingestuft wurden einige der hochmotorisierten Fahrzeuge wie der Lexus RX450H oder der BMW X6 M. Insgesamt wurden mehr als 29.000 Modelle eingestuft. Unterschiede ergeben sich in der allgemeinen Haftpflicht für knapp mehr als 25%, in der Teilkasko für knapp 40% und in der Vollkasko immerhin für 47% der Fahrzeughalter. Nur etwa 3% der Autofahrer müssen mit einer Neueinstufung von mehr als einer Klasse leben, an die Hälfte von ihnen wird sich darüber sogar freuen.

413 Regionalklassen - etwa 100 werden neu eingestuft

Werden bei Ihnen in der Gegend wie z.B. in Berlin viele Autos gestohlen oder beschädigt? Das kann auch für Sie teuer werden. Die Unterschiede in der Einstufung in die Regionalklasse können in der Vollkasko bis zu 65% betragen. Das kann sich auf einige Hundert Euro im Jahr belaufen. Natürlich sind die Großstädte besonders betroffen, denn hier häufen sich mit dem Verkehrsaufkommen auch die Schadensmeldungen. Allerdings ändert sich bei der Einstufung der Regionalklassen generell nicht ganz so viel. Über 300 der Bezirke bleiben unverändert. Für etwa vier Millionen Halter in rund 50 Bezirken wird es 2020 etwas teurer, dagegen können um die fünf Millionen Fahrzeughalter in 54 Bezirken im nächsten Jahr Geld sparen. Ebenfalls bei den Regionalklassen wird zwischen den Versicherungstypen unterschieden. Für die Haftpflicht werden 12 Klassen gezählt. 16 Klassen gelten in der Teilkasko und nur neun in der Vollkaskoversicherung.

Städte wie Hamburg und Berlin liegen bei der Haftpflicht Jahr um Jahr in der höchsten Klasse, während es in den Kasko-Tarifen durchaus Unterschiede gibt. Bei der Teilkasko schafft es Berlin in die Klasse 11 von 16, bei der Vollkasko in die höchste Klasse 9. In Hamburg dagegen zählt man in der Teilkasko nur zur Klasse 7 und erreicht in der Vollkasko die Klasse 8. Bei den neuen Einstufungen der Regionalklassen für die Kasko-Versicherungstarife sind etwa 20% aller Fahrzeughalter betroffen. Jeweils für die Hälfte von ihnen steigen oder sinken die Beiträge. Falls Ihnen als Autofahrer eine Beitragsänderung nach oben hin als zu deutlich aufstößt, können Sie auch außerhalb des jährlichen Turnus von einem Monat zum Jahresende kündigen. Sie haben nach der Benachrichtigung vier Wochen Zeit sich für ein besseres Angebot zu entscheiden.

Fahren Sie vorschriftsmäßig - das spart 2020 viel Geld

Bleiben wir bei den gestiegenen Kosten für das Autofahren. Anfang November 2019 hat die Bundesregierung die Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Nach dem Eintrag ins Bundesregister gelten die neuen Verordnungen ab sofort. Manche nennen den daraus abgeleiteten Bußgeldkatalog ja “Katalog des Grauens”. Andere begrüßen die Änderungen. Aber wie man auch dazu stehen mag: Verstöße werden teils erheblich teurer.

Dafür soll das Leben für Fußgänger, Radfahrer und Unfallopfer sicherer werden. In den letzten zwei bis drei Jahren hatte sich das Verhalten vieler Autofahrer bei Unfällen auf der Straße drastisch verschlechtert. Wenn zukünftig keine Rettungsgasse gebildet wird oder eine bestehende Rettungsgasse für das eigene Vorankommen im Stau genutzt wird, bitten die Ordnungshüter kräftig zur Kasse. Außerdem werden Punkte und Fahrverbote verteilt. Nur das unselige Gaffen oder gar die Behinderung von Einsatzkräften wird nicht ausdrücklich im Katalog aufgezählt. Bei solchen Vergehen werden die Ordnungskräfte allerdings häufiger zur Anzeige schreiten. Für die Rettungsgasse gilt

  •  Außerorts eine Rettungsgasse unrechtmäßig benutzt: 240 Euro + 2 Punkte
 + 1 Monat Fahrverbot
Die Geldbuße erhöht sich je nach Grad des Vergehens.

  • Außerorts bei Stockungen keine Rettungsgasse gebildet 200 Euro
 + 1 Monat Fahrverbot


Die neue Regelung wird für manche Autofahrer also drastische Auswirkungen zeigen, bevor sie sich generell in den Köpfen festgesetzt hat.

Falschparker aufgepasst

Ähnliche Steigerungen gibt es verhältnismäßig gesehen für Parksünder. In der zweiten Reihe mit Behinderung werden jetzt 70 Euro und ein Punkt fällig. Das Gleiche gilt für Fuß- und Radwege. Bei Gefährdung, Sachbeschädigung oder längerer Parkdauer steigen auch hier die Sätze. Für einen Parkplatz vor der Feuerwehrzufahrt zahlt man bald zwischen 55 und 70 Euro, wobei dann im Zweifelsfall noch die Abschleppkosten dazu kommen. Die widrige Nutzung der Parkplätze zum Laden der Elektrofahrzeuge und für behinderte Autofahrer wird ebenfalls höher sanktioniert: Hier wird man mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Ganz neu ist die Einbeziehung von Assistenzsystemen. Wenn Sie ein vorgeschriebenes Notbrems-Assistenzsystem nicht einschalten, werden 100 Euro berechnet. Das wird wohl vor allem für die LKW gelten. Für die großen Trucks ab 18,75 m Länge wird ab 2020 der Abbiegeassistent bei neuen Modellen zur Vorschrift.

Ab der zweiten Hälfte 2022 gilt die Regelung dann für alle Fahrzeuge dieser Art. Achtung für alle Fahrer, die mehr als 3,5 Tonnen auf der Straße bewegen. Sie dürfen das Abbiegen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit vornehmen, sonst sind sie mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg dabei. Natürlich haben wir hier aus Platzgründen nicht alle Änderungen des Bußgeldkatalogs aufgeführt. Gerade im Bereich des Parkens sollte man generell gut achtgeben. Mit der fast automatisch auftretenden Behinderung für Fußgänger oder Radfahrer sind 70 Euro die Norm. 10 Euro werden noch einmal draufgelegt, wenn man den Vorrang des Schienenverkehrs missachtet. Das kann aber noch viel schlimmere Folgen haben.

Weitere wichtige Änderungen

Radfahrer sollen besser geschützt werden. Innerorts 1,50 m und außerorts 2,0 m Abstand beim Überholen werden allgemeingültige Vorschrift. Dazu werden zwei neue Schilder kommen. Das eine wird das Überholen der Radler streckenweise ganz verbieten, das andere sieht einen grünen Pfeil nur für Radler vor. Diese können zukünftig sogar eigene Verkehrszonen erhalten. Andere Ideen stehen noch ungeklärt im Raum. Die Erleichterung für Automatik-Fahrer zum Bestehen des Führerscheins auch für Schaltgetriebe muss z.B. erst noch europäisch abgestimmt werden. Ähnlich unklar ist der Plan zur Erleichterung des Führerscheins für leichte Motorräder. Sechs Fahrstunden und eine Theorieprüfung sollen für Autofahrer mit fünf Jahren Fahrpraxis zukünftig reichen.Aber viele Kollegen des Bundesverkehrsministers im Bundestag sehen das anders. Damit ist hier noch nichts entschieden.

Dafür darf jedes Bundesland im nächsten Jahr eigenmächtig regulieren, ob seine Bewohner schon ab 15 Jahren mit dem Roller oder dem Moped mit 45 km/h unterwegs sein dürfen. Ab Ende 2020 müssen alle Neufahrzeuge mit dem digitalen Radioempfang ausgestattet werden. Man kann das DAB+ hierzulande inzwischen fast flächendeckend empfangen und genießt über 250 Sender mit einem kristallklaren Klang. Das Knistern und Rauschen im Lautsprecher hat dann ein Ende, denn beim digitalen Empfang eines Senders gilt das Motto “Ganz oder gar nicht”.

Mehr Geld für den ÖPNV

Das neue Jahrzehnt bringt uns viele weitere Gesetzesänderungen. Insgesamt zählt die Website der Bundesregierung über 800 Neuerungen auf. Neben Erhöhungen des Wohngelds für viele Haushalte sollen auch Entlastungen für Familien mit Pflegebedürftigen dazukommen. Für die Autofahrer kann aber ein weiterer Beschluss wichtig werden. Der öffentliche Nahverkehr wird ab 2020 mit einem Milliardenbetrag bezuschusst. Damit soll vor allem der Schienenverkehr der Bahn, der Straßenbahnen und der U-Bahnen gefördert werden. Nachdem der erlaubte Schadstoffausstoß für Neufahrzeuge stark begrenzt wird und weitere Dieselfahrverbote angekündigt worden sind, kann man sich als Autofahrer in der Großstadt nur wünschen, dass die höheren Mittel schnell zu Verbesserungen führen.