Auto Dashcams - eine gute Idee?

Auf Youtube kann man sich hunderte Videos aus Russland anschauen, die die absurdesten Verkehrssituationen und schwerste Unfälle aus der Sicht anderer Autofahrer zeigen. Dort sind die kleinen Kameras im Auto die ganz große Mode. Seinerzeit hatte der Trend eingesetzt, um sich gegen die angebliche Korruption mancher Polizisten zur Wehr setzen zu können. Tatsächlich kann man die sogenannten Dashcams auch im restlichen Europa immer häufiger entdecken, wenn man sich die Autos genauer anschaut. Eine Dashcam (zu Deutsch etwa Autokamera) lässt sich auf der Windschutzscheibe hinter dem Rückspiegel oder auf dem Armaturenbrett befestigen und filmt das Geschehen vor dem Auto auf der Straße. Ist das in Deutschland eigentlich auch erlaubt? Und wie verhält es sich mit dem Datenschutz? Was bringt so eine Dashcam?

Inhalt:

  • Dashcams als Beweismittel bei Autounfällen?
  • Der Bundesgerichtshof erlaubt Dashcams
  • Ordnungsgemäße Dashcams in Deutschland
  • In Deutschland gelten folgende Bestimmungen
  • Werden die KFZ-Versicherungen aktiv?

Dashcams als Beweismittel bei Autounfällen?

2018 waren die Dashcams einmal mehr in die Aufmerksamkeit gerückt. Ein Autofahrer aus Sachsen-Anhalt war vor zwei Gerichten abgeblitzt, als er mit Hilfe seiner Dashcam-Aufnahmen nachweisen wollte, dass er an einem Autounfall keine Schuld trug. Dabei war es auf einer doppelten Linksabbiegerspur zu einem Zusammenstoß gekommen, und eine Dashcam hatte das Geschehen aufgezeichnet. Der Mann wollte sich damit aber nicht abfinden und ging noch einmal in die Revision vor den Bundesgerichtshof. Das ist aber auch verständlich.

Jeder hat zumindest auch schon von diesen dubiosen Auffahrunfällen gehört: Plötzlich und völlig ohne Anlass legt der Vordermann eine Vollbremsung hin. Wenn man Pech hat oder nicht aufgepasst hat, fährt man ihm mit ordentlichem Tempo hinten drauf und gilt im Normalfall als Alleinschuldiger. Ohne Zeugen wird dann ein Nachweis zumindest einer Teilschuld des Vordermanns schwierig. Das kann ziemlich ins Geld gehen, wenn man nicht nur den eigenen Schaden bezahlen muss, sondern auch von der eigenen Haftpflicht in der Schadensfreiheitsklasse empfindlich heraufgestuft wird.

Der Bundesgerichtshof erlaubt Dashcams - unter bestimmten Voraussetzungen

Dann entschied im Mai 2018 der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 233/17). Nach dieser Grundsatzentscheidung dürfen Dashcams zukünftig als Beweismittel eingesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das heißt nämlich noch lange nicht, dass jetzt jeder Autofahrer seine eigenen Verkehrsaufnahmen machen darf und sie auf Youtube zum Besten geben kann. Denn spätestens seit der Einführung der neuen Datenschutzverordnung hat der Gesetzgeber das Fotografieren oder gar Filmen anderer Personen mit strikten Regeln belegt. Wer also seine Dashcam einfach so laufen lässt und die Aufnahmen anderer Personen oder deren Eigentum speichert, muss im Falle einer Überprüfung mit einer Strafe von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Dazu kommen im schlimmsten Fall sogar noch Unterlassungs- oder gar Schadensersatzansprüche der aufgenommenen Personen. Allerdings hat das BGH auch festgestellt, dass in Ausnahmefällen, z.B. bei besonders schweren Unfällen, die Regeln anders ausgelegt werden können. Dann können auch Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel herangezogen werden, die nicht nach den Regeln des Datenschutzes erfolgt sind. In solchen Fällen habe das Interesse an einer Aufklärung Vorrang vor dem individuellen Datenschutz. Für den Normalfall allerdings sollte man schon beim Kauf einer Dashcam genau auf die Details achten.

Ordnungsgemäße Dashcams in Deutschland

Einige der heute auf dem Markt erhältlichen Dashcams sind darauf ausgelegt, dass man mit ihnen automatisch die Vorschriften einhält. Ordnungsgemäß läuft jede Aufnahme nur eine oder wenige Minuten lang, dann wird sie mit der nächsten Aufnahme überschrieben. Ein eingebauter, sogenannter K- Sensor erkennt bei den besseren Modellen einen Unfall und speichert die Aufnahme ab. Allerdings kann man das auch per Knopfdruck arrangieren, um sich so vor Gericht absichern zu können. Vorsicht ist allerdings bei den Modellen geboten, die die Aufnahmen erst dann überschreiben, wenn die Speicherkarte voll ist. Das reicht für den Datenschutz nicht aus. Ist die Aufnahme jedoch ordnungsgemäß erfolgt, hat man mit so einer Aufnahme in der Tasche schlagkräftige Argumente auf seiner Seite, die die Polizei sogar heranziehen kann, um den Unfallgegner des versuchten Versicherungsbetrugs zu überführen.

Die Polizei steht dieser Regelung offen gegenüber, da sie in vielen Fällen zu einer schnellen und eindeutigen Lösung führt. Damit steht also dem Erwerb und der Nutzung einer Dashcam in Ihrem Auto nichts mehr im Wege. Jedoch sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie in den Urlaub fahren. Im europäischen Ausland werden ganz unterschiedliche Regelungen eingesetzt. So sollten Sie in manchen Ländern wie der Schweiz am besten nicht mit einer Kamera gesehen werden. In Norwegen dagegen ist die Dashcam “nur für den privaten Gebrauch” zugelassen, was sich vermutlich auf atemberaubende Landschaftsaufnahmen bezieht.

In Deutschland gelten folgende Bestimmungen für Dashcams:

  • Eine im Fahrzeug installierte Dashcam darf unter keinen Umständen die Sicht des Fahrers behindern.
  • Die Aufnahmen der Dashcam oder Carcam dürfen nur nach einem Unfallgeschehen automatisch oder manuell gespeichert werden.
  • Alle Aufnahmen müssen nach einem festgelegten und kurzen Zeitraum automatisch überschrieben werden.
  • Gespeicherte Aufnahmen von Unfällen, an denen man nicht selbst beteiligt ist, werden vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen. Solche Aufnahmen verstoßen gegen die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz.
  • In begründeten Einzelfällen kann ein Gericht auch die Verwendung von Aufnahmen zulassen, die gegen die Datenschutzrichtlinien verstoßen.

Werden die KFZ-Versicherungen aktiv?

Direkt nach dem Urteil des BGH hatten einige KFZ-Versicherungen verlauten lassen, dass man mögliche Rabatte beim Einsatz ordnungsgemäßer Dashcams prüfen wolle. In Großbritannien erhält man bereits heute bei bestimmten KFZ-Versicherungen einen deutlichen Rabatt, wenn man eine Dashcam im Auto installiert hat. Aber einerseits ist die Zahl fragwürdiger Auffahrunfälle in Deutschland anscheinend nicht so gewichtig, andererseits ist die Rechtslage noch nicht in allen Einzelheiten geklärt. Jedenfalls hat sich bisher nichts Entscheidendes in dieser Richtung ergeben. Dabei zeigen die Erfahrungen aus manchen Ländern, dass sich durch den gezielten Einsatz von Dashcams ein erheblicher Teil von Ermittlungs- und Bearbeitungskosten für die Versicherungen sparen lässt.

Die Entwicklung zur Berücksichtigung von Dashcams bei den Versicherungspolicen ist aber vermutlich unaufhaltsam. So arbeitet ein bekannter Hersteller für Dashcams bereits mit über 40 Versicherungen in Europa zusammen, um die Technologie nach ihren Vorstellungen zu verbessern. Bereits jetzt sind Dashcams erhältlich, die sich auch im geparkten Zustand bei einer Erschütterung automatisch aktivieren. Damit wird dem Vandalismus und natürlich den berüchtigten Remplern beim Ausparken der Kampf angesagt. Oft fahren Autofahrer einfach davon, obwohl sie beim Rangieren einen teuren Lack- oder Blechschaden hinterlassen haben. Der Markt für Dashcams jedenfalls explodiert nahezu. In den letzten vier Jahren hat sich der Absatz um das sechsfache erhöht.

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