Gibt es Risiken beim Online-Kauf eines Autos?

Wie bei jedem Online-Kauf gibt es natürlich auch beim Online-Kauf eines Autos Risiken. Wie wir in unserem Blogbeitrag “Checkliste für den Kauf eines Gebrauchten” schon deutlich ausgeführt haben, gilt das vor allem für den Online-Kauf eines Autos von Privat. Im Gegensatz zum Kauf von einem Händler haben Sie bei einem Kauf von Privat weder ein Widerrufsrecht noch eine Garantie. Der Händler dagegen trägt Ihnen gegenüber eine Sachmängelhaftung, die über ein ganzes Jahr gilt. Schon allein aus diesem Grund wird er das Fahrzeug genau geprüft haben, bevor er es zum Kauf angeboten hat. In der Beschreibung des Gebrauchtwagens sind dann in der Regel alle Mängel oder Schäden angegeben. Bei einem Kauf von Privat müssen Sie in Ihrem eigenen Interesse das Auto unbedingt persönlich prüfen, bevor Sie einen Vertrag oder auch nur eine Absichtserklärung abschicken oder unterschreiben. Das gilt erst recht, wenn das Angebot ungewöhnlich verlockend klingt oder der Verkäufer auf das große Interesse anderer hinweist. Im Gegenteil deuten solche Äußerungen eher darauf hin, dass hier jemand schnell zu einem Abschluss gelangen will und eine Prüfung seiner Angaben eher scheut. 

Der Vertrag wird mit dem Händler abgeschlossen bei einem Online Autokauf

Wenn Sie einen Neuwagen, ein Gebrauchtfahrzeug oder eine Tageszulassung online kaufen wollen, werden Sie dazu wie hier bei Carworld meist über einen Online-Shop fündig werden. Der Online-Shop fungiert jedoch nur als Vermittler zwischen Ihnen und dem eigentlichen Händler. Wenn Sie sich für eines der angebotenen Autos interessieren und sich mit einer Kaufabsicht tragen, nehmen Sie mit dem Händler Kontakt auf und schließen gegebenenfalls auch mit diesem Händler einen Kaufvertrag ab. Daher sollten Sie sich zuvor auch über diesen Händler informieren. Bei Carworld kennen wir jeden unserer Anbieter und können uns daher sicher sein, dass das jeweilige Autohaus tatsächlich seriös und zuverlässig handelt. Wenn Sie jedoch auf anderen Plattformen unterwegs sind, entfällt diese Sicherheit. Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob der Autohändler tatsächlich unter der angegebenen Adresse existiert. Ebenso wichtig ist das Vorhandensein eines Impressums und der AGB. Diese Angaben müssen auch über den Online-Shop bzw. die Online-Börse erreichbar sein. Wenn Sie sich das Angebot des Fahrzeugs genauer anschauen, achten Sie darauf, ob der Autohändler überprüfbare Angaben über das Fahrzeug gemacht hat. Schwammige oder generelle Bemerkungen verpflichten zu gar nichts. Der Autohändler sollte natürlich telefonisch oder zumindest per Mail für Sie erreichbar sein, damit Sie sich genauer über das Fahrzeug erkundigen können. Formulieren Sie Ihre Fragen am besten vor dem Gespräch. Vergewissern Sie sich auch, dass der Autohändler im Falle eines Gebrauchtwagens oder einer Tageszulassung das Auto tatsächlich bei sich auf dem Hof oder in der Halle stehen hat. 

Die Probefahrt ist auch beim Onlinekauf immer sinnvoll

Auch wenn sich der Händler nicht gerade in Ihrer Nähe befindet, sollten Sie bei einem Gebrauchtfahrzeug unbedingt eine Probefahrt unternehmen, bei der Sie das Fahrzeug in allen möglichen Fahrsituationen überprüfen. Jeder Wagen, der über eine Zeit hinweg gefahren wurde, hat sozusagen eigene Charakterzüge entwickelt, die mehr oder weniger ins Gewicht fallen können. Jeder seriöse Händler wird Ihnen eine Probefahrt sogar empfehlen, denn er ist an der tatsächlichen Zufriedenheit seiner Kunden interessiert und möchte Ärger vermeiden. Nehmen Sie zur Probefahrt, wenn möglich, einen Bekannten mit, der Sie bei der Prüfung des Fahrzeugs unterstützt. Natürlich sollten Sie die Probefahrt erst dann vereinbaren, wenn Sie sich in allen Punkten, die Sie online prüfen konnten, bereits recht sicher sind, dass Sie das Auto kaufen möchten. Dann können Sie es idealerweise nach der Probefahrt gleich bezahlen und mitnehmen und Ihr mitgereister Bekannter fährt mit Ihrem alten Auto heim.

Der Bezahlvorgang muss genau geprüft werden - auch beim Onlinekauf eines Autos

Das Stichwort “bezahlen” führt zu einem weiteren Punkt, der zu den großen Risiken eines Online-Kaufs gehört. Leider fallen immer wieder Menschen auf schöne Versprechungen im Internet herein und nehmen Zahlungen vor, die nicht wirklich abgesichert sind. Das trifft besonders für große Online-Plattformen zu, in denen Betrüger allzu oft leichtes Spiel haben. Dann kann es passieren, dass man nach Ende einer Auktion oder nach Abschluss eines Kaufs einen mehr oder weniger hohen Betrag überweist und der angebliche Anbieter oder Händler kurz darauf nicht mehr auffindbar ist. Dagegen kann man sich nur absichern, in dem man sich verlässliche Klarheit über die Identität und Verlässlichkeit des Anbieters verschafft. Ein ehrlicher Anbieter oder Händler wird jede mögliche Vorsichtsmaßnahme Ihrerseits akzeptieren, weil er ja wirklich nichts zu befürchten hat. Außerdem haben Sie bei größeren Beträgen  die Möglichkeit einen Treuhandservice in Anspruch zu nehmen. Der nimmt Ihr Geld entgegen und benachrichtigt den Verkäufer, dass Sie gezahlt haben. Wenn Sie Ihr Auto oder Ihren Kaufgegenstand dann sicher erhalten und geprüft haben, zahlt der Service die Summe aus. Das kostet zwar meist eine Gebühr, schützt Sie aber im Zweifelsfall.

Die typischen Risiken beim Autokauf kurz zusammengefasst

Der Online-Handel hat vor allem die Möglichkeiten der Käufer erweitert, sich über eine Vielfalt von Angeboten zu informieren und günstige Angebote zu entdecken. Die Verkäufer und Händler haben dagegen die Möglichkeit, Ihre Angebote einem wesentlich größeren Publikum vorzulegen. Wie Sie in den letzten Absätzen lesen konnten, gehen damit allerdings typische Risiken einher, die es schwarzen Schafen leichter machen, Ihren Opfern das Geld aus der Tasche zuziehen. Diese Risiken lassen sich in wenigen Worten zusammenfassen

-Der Anbieter oder Händler ist dem Kunden unbekannt. Seine Zuverlässigkeit muss aus der Ferne überprüft werden.

-Die Ware bzw. das Auto befindet sich nicht in Ihrer Nähe, eine Überprüfung der Angaben ist aufwendig.

-Das Geld wird meist nicht im direkten Austausch mit der Ware übergeben.

Jeder seriöse Händler weiß um diese Risiken und Nachteile. Er wird sich in jedem Fall mit Ihren Vorsichtsmaßnahmen einverstanden erklären und Sie in seinem eigenen Interesse unterstützen. Wenn Sie bei Ihren Nachforschungen oder Fragen dagegen auf Widerstand stoßen oder der Anbieter zögerlich wird, sollten Sie gewarnt sein. Im Nachfolgenden haben wir für Sie eine kleine Liste von Stichpunkten zusammengestellt, die Hinweise und Empfehlungen enthält. Natürlich können wir in diesem News-Beitrag weder den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, noch hat solch eine Liste einen rechtsverbindlichen Charakter.

Einige Hinweise für Ihren Online-Kauf eines Autos

-Der Internetauftritt des Händlers

Hier sollten Sie alle Angaben zum Fahrzeug finden und in den AGB klar und verständlich über den Geschäftssitz des Händlers, die Kaufabwicklung und die Vertragsbedingungen informiert werden. Natürlich wird Sie der Händler hier auch über Ihr Widerrufsrecht informieren. Wenn Sie Zweifel haben, können Sie sich auch im Handelsregister über den Händler informieren.

-Sicherheit über das Angebot

Drucken Sie sich das Angebot und die genaue Beschreibung des Fahrzeugs aus, dann haben Sie eine Unterlage, auf die Sie sich im Notfall beziehen können. Es hat in manchen Fällen schon nachträgliche Änderungen und damit Minderungen im Wert gegeben. Falls Sie online ein Zubehör vereinbart haben, sollte dieses Zubehör schriftlich im Angebot bestätigt werden. 

-Bestellung, Vertrag und Zahlungsmodalitäten

Wenn Sie mit dem Händler in Kontakt treten, bekunden Sie nur Ihr Interesse an dem Fahrzeug. Aussagen wie “Ich will dieses Fahrzeug kaufen” können auch per E-Mail schon als Zustandekommen eines Vertrages gedeutet werden. Bevor Sie eine Bestellung abschicken, sollten Sie den Inhalt prüfen können, um Tippfehler und irrtümliche Angaben berichtigen zu können. Die Zustandsbeschreibung des Autos und alle Bedingungen des Vertrages sollten überprüft, ausgedruckt und bestätigt sein. Der Händler sollte Sie nicht zu einer Anzahlung nötigen. Im eigentlichen Angebot müssen alle tatsächlichen Kosten aufgeführt werden.

-Achtung bei einem Anbieter aus dem Ausland

Wenn Sie Ihr Recht bei einem ausländischen Gericht einklagen müssen, sind Sie erheblich im Nachteil. Das kann Ihnen auch passieren, wenn Sie ein Auto bei einem deutschen Vermittler kaufen. Gerade hier müssen die AGB gründlich geprüft werden. Ein solcher Vermittlungsvertrag muss ebenfalls alle Angaben zum Fahrzeug in überprüfbarer Form enthalten. Das gilt erst recht für den Liefertermin. Innerhalb der EU steht Ihnen jedoch der Verbraucherschutz nach deutschem Recht zu.

-Probefahrt

Wie im Text schon erwähnt: Verzichten Sie bei einem Gebrauchtwagen keinesfalls auf eine Probefahrt, auch wenn der Händler etwas weiter von Ihnen entfernt sitzt. Versichern Sie sich, dass das Fahrzeug dafür tatsächlich auch zur Verfügung steht. Grundsätzlich sollte für die Probefahrt eine Vollkaskoversicherung bestehen, da das Fahrzeug für Sie unbekannt ist.

-Liefertermin und Kosten

Wenn Sie das Auto nicht selbst abholen, sondern eine Lieferung vereinbaren möchten, prüfen Sie in jedem Fall die dafür erhobenen Kosten. Diese sollten sich in einem nachvollziehbaren Rahmen bewegen. Bei einem Neuwagen, der beim Händler vorrätig ist, sollte der Liefertermin nicht mehr als 10 Tage überschritten werden. Erst dann jedoch ist eine Mahnung Ihrerseits wirksam.

-Prüfung des Autos

Gleich ob Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen kaufen, Sie sollten das Auto jedenfalls prüfen. Auch bei einem Neufahrzeug können Schäden auftreten oder von Ihnen vereinbartes Zubehör kann fehlen oder falsch eingebaut sein.

-Das Widerrufsrecht

Wenn der Vertrag über das Internet zustande gekommen ist, steht Ihnen nach dem Fernabsatzgesetz ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Die Frist beginnt, wenn das Fahrzeug sich in Ihren Händen befindet. Für die Wahrung des Widerrufs reicht es jedoch nicht, wenn Sie das Fahrzeug nur zurückgeben, Sie müssen es dem Verkäufer schriftlich per Brief, Fax oder Mail erklären. Wenn Sie einen Neuwagen allerdings erst einige Zeit fahren und dann vom Kauf zurücktreten wollen, kann der Händler einen deutlichen Wertverlust geltend machen.