Online-Zulassung Ihres Autos ab Oktober 2019

Wir hatten in unserem Ratgeber “Was tun nach dem Autokauf?” bereits darauf hingewiesen, doch jetzt wird es sozusagen amtlich. Ab dem 1.10.2019 können Sie sich lästige Behördengänge sparen. Dann sind zumindest offiziell alle 431 Zulassungsstellen im Bundesgebiet auf die neuen Online-Funktionen eingerichtet. Seit 2015 lief bereits die Umstellung auf Online-Dienste, jetzt endlich kann das Projekt “i-kfz” mit der dritten und letzten Stufe abgeschlossen werden. Immerhin stellte der Besuch der Zulassungsstelle den mit Abstand häufigsten Behördengang der Bundesbürger dar.

Vorteile der Online-Zulassung

Vor allem die Bewohner der großen Städte hatten es nicht immer leicht, wenn sie ihr Auto, Motorrad oder auch ihren Anhänger anmelden oder ummelden wollten. Die durchschnittliche Wartezeit ohne einen Termin betrug etwa 60 Minuten, wie der ADAC für 2017 ermittelte. Diese 60 Minuten konnten sich allerdings leicht verdoppeln, wenn man zu den Stoßzeiten vorbeikam. Wenn man den Fahrweg zur Zulassungsstelle dazu rechnete, konnte eine Fahrzeugzulassung schon einmal einen halben Urlaubstag kosten. Wer einen Termin beantragen wollte, konnte dies zwar schon länger online erledigen, doch traten dabei Wartezeiten von bis zu zwei Wochen auf. Ein echtes Ärgernis im Zeitalter des Internets. Jetzt wird sich das ändern. Zwar gibt es durch die Verzögerungen des Postverkehrs keine echte Zeitersparnis, aber der Antragsteller muss nicht mehr persönlich in Erscheinung treten. Die zuständigen Prüfdienste wie KÜS, TÜV oder DEKRA sind ebenfalls gerüstet. Doch als neuer oder umgezogener Fahrzeugbesitzer müssen natürlich auch Sie selbst auf dem neuesten Stand sein, was die Internetnutzung per Rechner oder Smartphone mit App betrifft.

Voraussetzung: Neuer Personalausweis und ein junges Auto

Nur mit der freigeschalteten Online-Funktion des Personalausweises im Scheckkartenformat können digitale Dienste der Behörden in Anspruch genommen werden. Das ergibt Sinn, denn der Identitätsdiebstahl ist ein Vergehen mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen. Falls Sie noch nicht über das neue Format verfügen oder die Online-Funktion noch nicht freigeschaltet haben, können Sie den Ausweis bei Ihrem Bürgerbüro beantragen oder die Online-Funktion nachträglich freischalten lassen. Das kostet natürlich Gebühren. Die könnten sich allerdings für die Zukunft lohnen, denn mehr und mehr offizielle Funktionen werden online ablaufen. Nach der Freischaltung bzw. bei Abholung des neuen Ausweises erhalten Sie eine Transport-PIN, mit der Sie die die Funktion aktivieren. Dann setzen Sie Ihre eigene sechsstellige PIN und können mit dieser PIN den Ausweis zur Online-Identifikation benutzen. Allerdings benötigen Sie für Ihren PC ein Kartenlesegerät, das Sie ab ca. 15 Euro kaufen können. Leichter geht es per Smartphone oder Tablet, wenn dieses bereits über die sogenannte NFC-Funktion bzw. den NFC-Chip verfügt. Diese “Nahfeld Kommunikation” funktioniert ähnlich wie Bluetooth und kann problemlos und ohne lästiges Suchen der Verbindung die Daten des Chips auf dem Ausweis aus kurzer Distanz (10 - 20 cm) übertragen. Dann müssen Sie noch die AusweisApp 2 installieren. Diese erhalten Sie online zum Download bei AusweisApp2.bund.de. Die Bezahlung der fälligen Gebühren erfolgt je nach Zulassungsstelle über die Kreditkarte, Giropay oder eine SEPA-Einzugsermächtigung.

Voraussetzung II: Ihr Auto, Motorrad oder Anhänger darf nicht älter als vier Jahre sein

Erst mit der ersten Phase des “i-kfz” Projekts im Jahr 2015 wurden die KFZ Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (also der ehemalige Fahrzeugbrief) auf der Rückseite mit einem Sicherheitscode versehen. Diese kann man freirubbeln und benötigt dann diese Daten, um das Auto online ummelden oder neu anmelden zu können.

Der Vorgang der Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung

Im Online-Portal Ihrer jeweiligen Zulassungsstelle geben Sie Ihren jeweiligen Wunsch ein. Für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs bei der Erstzulassung läuft der Vorgang folgendermaßen. Sobald Sie sich wie oben beschrieben als Person identifiziert haben, öffnet sich die Antragsmaske, und Sie müssen die Daten der Zulassungsbescheinigung eingeben. Dazu gehören die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), der freigerubbelte Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II und das Datum der Hauptuntersuchung. Ihre IBAN wird für die KFZ Steuer auch benötigt. Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sollten Sie sich natürlich vorher bereits bei einer KFZ-Versicherung besorgt haben. Das geht meist einfach per Telefon oder Mail. Jetzt können Sie sich ein freies KFZ-Kennzeichen aussuchen. Vielleicht haben Sie aber auch vorgesorgt und sich eins (gebührenpflichtig) reservieren lassen. Sofern die Techniker Ihre Zulassungsstelle einwandfrei aufgerüstet haben, sollte jetzt in Windeseile ein automatischer Abgleich der Daten erfolgen. Sobald Sie dann die Gebühren (unterschiedlich nach Landkreis und Zulassungsstelle) bezahlt haben, wird der Antrag per Knopfdruck an die Behörde übermittelt.

Die Sachbearbeiter prüfen manuell

Die Funktion der Sachbearbeiter wird damit natürlich nicht überflüssig. Diese müssen jetzt nämlich Ihren Antrag überprüfen. In der Zwischenzeit sollten Sie sich entweder vor Ort oder per Internet die passenden Kennzeichen bestellen und zuschicken lassen. Da lohnt sich der Preisvergleich, denn manche Anbieter wollen gern besonders profitieren. Nach zwei bis drei Tagen sollten Sie den Brief von der Zulassungsstelle mit den Unterlagen erhalten. Darin befinden sich der Zulassungsbescheid und die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Außerdem werden die Prüfsiegel mitgeschickt. Diese müssen Sie dann selbst aufkleben, wobei häufig eine genaue Anleitung mitgeschickt wird, damit Sie auch alles richtig machen. Bei allen Vorgängen der internetbasierten Anmeldung oder Ummeldung erfolgt automatisch ein Abgleich Ihrer möglichen Gebühren- oder KFZ-Steuer-Rückstände.

Ummelden nach Umzug

Falls Sie Ihr Auto nach einem Umzug nur ummelden wollen, geht das leichter und schneller. Nach dem Online-Antrag erhalten Sie eine vorläufige Zulassung. Dazu wird Ihnen ein eigenes Postfach im Online-Portal eingerichtet. Damit ist Ihr Auto umgemeldet, auch wenn Sie die schriftlichen Unterlagen erst etwas später mit der Post erhalten.

Abmelden bei Stilllegung

Falls Sie Ihr Auto online abmelden, benötigen Sie den Code aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, den Sie freirubbeln müssen. Sie benötigen dazu ebenfalls den Sicherheitscode, der sich unter der Stempelplakette auf dem KFZ-Kennzeichen verbirgt. Die Plakette müssen Sie abziehen, womit Ihr Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Ummelden nach Kauf bei Mitnahme des Kennzeichens

Falls Sie ein gebrauchtes Auto erworben haben und dieses mit Kennzeichenmitnahme ummelden wollen, benötigen Sie auch den Sicherheitscode aus der Zulassungsbescheinigung Teil I. Dann wird jedoch die vorläufige Zulassung binnen 30 Minuten bereitgestellt. Diese können Sie ausdrucken und gleich mit dem Auto losfahren.

Beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten Sie unter dem Schlagwort “Internetbasierte Fahrzeugzulassung” alle genauen Abläufe als Listen bzw. eine Broschüre zum Download.