Was tun nach dem Autokauf?

Die Abläufe nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos wirken auf den ersten Eindruck etwas kompliziert. Gerade, wenn Sie sich das erste Auto zulegen, sollten Sie sich also gut vorbereiten. In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen. Die Absätze für die Kosten der Anmeldung und Hinweise zum Abschluss einer KFZ-Versicherung finden Sie am Ende dieses Beitrags.

  • Was gilt es bei der Anmeldung eines KFZ zu beachten?
  • Ausnahmen und Erweiterungen bei der Zulassung
  • KFZ-Anmeldung über das Internet
  • Die Kosten für die Anmeldung bzw. Ummeldung Ihres Fahrzeugs
  • Die richtige Versicherung für Ihr Auto

Was gilt es bei der Anmeldung eines KFZ zu beachten?

Bevor Sie zum ersten Mal mit dem neuen Auto auf Spritztour gehen können, müssen Sie es versichern und anmelden und zwar genau in dieser Reihenfolge. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn alle vorgeschriebenen Dokumente vorgelegt werden. Die zu erwartenden Kosten für die Anmeldung haben wir hier für Sie aufgelistet. (Interner Link zum Absatz Kosten für die KFZ-Anmeldung oder Ummeldung). Für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie folgenden Unterlagen:

  • KFZ Versicherung mit eVB-Nummer
  • Aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, ggf. auch Teil I bei Gebrauchtwagen
  • Die SEPA-Einzugsermächtigung für die KFZ Steuer (Formular 032021)
  • Ggf. die TÜV-Bescheinigung (Gebrauchtwagen)
  • Ggf. die COC-Papiere (Konformitätserklärung der EU) bei Neuzulassungen

Die KFZ-Versicherung

Die Anmeldung muss an der örtlichen KFZ Zulassungsstelle erfolgen, die für den Bereich Ihres Hauptwohnsitzes zuständig ist. Hierzu benötigen Sie neben einigen anderen Dokumenten auch den Nachweis einer KFZ-Versicherung für dieses Fahrzeug. Es gibt für die benötigten Dokumente einige Unterschiede, ob Sie ein Neufahrzeug oder ein Gebrauchtfahrzeug oder ein stillgelegtes Fahrzeug anmelden möchten, aber diese siebenstellige Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigen Sie zur Anmeldung in jedem Fall. Nehmen Sie sich für die Wahl der KFZ-Versicherung etwas Zeit, denn die Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Anbieter sind teilweise beachtlich.

Der Identitätsnachweis samt aktueller Adresse

Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren aktuellen Personalausweis mit Ihrer gültigen Adresse. Ersatzweise reicht auch ein Reisepass, wenn Sie eine gültige Meldebestätigung dabei haben. Sie müssen in jedem Fall auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) vorweisen, in dem alle Daten des Fahrzeugs erfasst sind und Sie als Besitzer des Fahrzeugs aufgeführt werden. Falls bei einem Finanzierungskauf Ihre Bank diese Bescheinigung als Sicherheit behält, klären Sie beim Kauf, wie damit verfahren werden soll. Meist werden Sie diese Bescheinigung erst nach der erfolgten Anmeldung an die Bank schicken müssen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) 

müssen Sie mitbringen, wenn Sie das Fahrzeug gebraucht erworben haben oder ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden wollen. Falls Sie ein neues Fahrzeug anmelden, wird der Fahrzeugschein bei der Anmeldung neu erstellt. Für ein neues Fahrzeug benötigen Sie auch die sogenannten COC-Papiere, die bestätigen, dass das Fahrzeug konform zu den EG-Bestimmungen gebaut worden ist.

Die SEPA-Einzugsermächtigung

Der Staat möchte sichergehen, dass Sie die KFZ-Steuer pünktlich entrichten. Daher ist eine diesbezüglich ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Einzugsermächtigung vorzulegen, die sich auf Ihr persönliches Konto bezieht. Nehmen Sie zur Sicherheit auch Ihre Bankkarte mit, falls die Zulassungsstelle diese sehen will. Den passenden Vordruck der SEPA-Einzugsermächtigung finden Sie als Formular “032021” zum Ausdrucken beim Zoll im Internet oder auch bei Ihrer Zulassungsstelle.

Die TÜV-Bescheinigung

Im Allgemeinen dürfen in Deutschland nur Autos auf der Straße gefahren werden, die mit einer gültigen TÜV-Bescheinigung über den verkehrssicheren Zustand versehen sind (Prüfplakette). Für Neuwagen und Gebrauchtfahrzeuge, die jünger als drei Jahre sind, benötigen Sie zur Anmeldung keine solche Bescheinigung, denn die erste TÜV-Prüfung wird erst nach drei Jahren fällig. In allen anderen Fällen ist bei der Anmeldung das TÜV-Protokoll der letzten Hauptuntersuchung vorzulegen. Die TÜV-Plakette allein reicht nicht. Beim Kauf eines Gebrauchten sollten Sie also darauf achten, dass Sie dieses Dokument vom Vorbesitzer erhalten. Falls er dieses Protokoll nicht vorlegen kann, lässt es sich bei der Werkstatt anfragen, in der die letzte TÜV-Prüfung vorgenommen wurde.

Das Kurzzeitkennzeichen

Falls Sie ein gebrauchtes Fahrzeug ohne gültige TÜV-Plakette erworben haben, müssen Sie es vor der Anmeldung zuerst zum TÜV zur Prüfung bringen. Zu diesem Zweck können Sie bei der Zulassungsstelle ein gelbes Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Tagen und berechtigt Sie ausschließlich zu einer Fahrt zur TÜV-Niederlassung bzw. zur Überführung Ihres Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis. Für das Kurzzeitkennzeichen sind Personalausweis, eVB, der Fahrzeugschein und der letzte Prüfbericht der Hauptuntersuchung beim TÜV vorzuweisen. Planen Sie für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens ggf. auch Brückentage oder andere Hindernisse ein.

Die Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug erhalten Sie ebenfalls bei der Anmeldung oder können diese auch online bestellen.

Einen gültigen Führerschein benötigen Sie dagegen nicht zur Anmeldung, denn als Besitzer müssen Sie ja nicht der jeweilige Nutzer oder Fahrer des Fahrzeugs sein.

Neue Kennzeichen

Bei der Zulassungsstelle erhalten Sie üblicherweise auch die neuen Kennzeichen für das Auto. Je nach Größe der Zulassungsstelle haben sich meist ein oder mehrere Hersteller für Kennzeichen gleich in Fußweite angesiedelt. Dabei lohnt sich ein Preisvergleich. Über das Internet können Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bzw. beim zuständigen Landratsamt ein Wunschkennzeichen bestellen und reservieren lassen. Für beides werden gewisse Gebühren verlangt. Bis auf einige Ausnahmen sind dabei alle für den Landkreis möglichen Zahlen- und Buchstabenkombinationen möglich, sofern sie noch unbesetzt sind. In vielen Landkreisen dürfen Sie jetzt auch alternative Ortskennzeichen beantragen, die sich z.B. auf eine Stadt im Landkreis oder benachbarte Landkreise beziehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie auf der Zulassungsstelle oder in dem dazugehörigen Internetauftritt.

Die Zulassungsstelle

Für den Besuch der Zulassungsstelle sollten Sie sich jedenfalls vorher über die Öffnungszeiten und die Adresse im für Ihren Hauptwohnsitz gelten Zulassungsbezirk informieren. Im Internet finden Sie Ihre Zulassungsstelle und erfahren auch gleich alle zu erwartenden Kosten. Beim Besuch müssen Sie je nach Tageszeit und Andrang ggf. Wartezeiten in Kauf nehmen. Für manche Zulassungsstellen sind daher Terminvereinbarungen möglich. Ohne einen solchen Termin werden Sie für gewöhnlich eine Wartenummer ziehen. Je nach Zahl der Beschäftigten werden Sie damit in etwa einschätzen können, wie lange die Wartezeit beträgt. Eine Zulassung dauert normalerweise zwischen 15 und 20 Minuten.

Ausnahmen und Erweiterungen bei der Zulassung

Bevollmächtigter Vertreter

Sie können auch einen Vertreter mit der Anmeldung beauftragen, weil Sie z.B. beruflich verhindert sind zu den Öffnungszeiten anwesend zu sein. Dazu sollte der Vertreter neben allen Papieren auch eine Vollmacht für die Zulassung in Ihrem Auftrag erhalten, der Sie eine Kopie Ihres Personalausweises beilegen müssen. Inzwischen übernehmen auch Autohäuser oder gewerbliche Anbieter die Anmeldung samt Anlieferung des Fahrzeugs. Vergleichen Sie für diesen Service jedoch genau die Preise und Leistungen.

Anmeldung bei Minderjährigkeit

Falls Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern eine Einverständniserklärung ausgefertigt haben. Sie benötigen aber jedenfalls auch ein eigenes Konto, von dem die KFZ-Steuer eingezogen werden kann.

Firmenfahrzeug

Für die Anmeldung eines Geschäftswagens bzw. Firmenfahrzeugs werden eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug verlangt, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen.

Alte Kennzeichen mitnehmen

Falls Sie Ihren neuen Gebrauchtwagen in einem anderen Zulassungsbezirk erworben haben und dieser noch zugelassen war, sind die alten Kennzeichen mitzubringen, damit sie auf der Zulassungsstelle unbrauchbar gemacht werden. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie Ihr Auto wegen eines Umzugs ummelden wollen und ein neues Kennzeichen beantragen.

Anmeldung ohne Kfz-Papiere

In Ausnahmen kann es passieren, dass jemand bei der Anmeldung nicht über die Fahrzeugpapiere verfügt. Sofern das Auto vorher bereits einmal angemeldet war, kann die Zulassungsstelle diese Daten abrufen. Wenn Sie z.B. mittels Kaufvertrag nachweisen können, dass Sie der rechtmäßige Besitzer sind, können Sie sich (gegen Gebühr) neue Fahrzeugpapiere anfertigen lassen.

Kennzeichen für Elektroautos und Oldtimer

Wer sich die speziellen E-Kennzeichen oder H-Kennzeichen ausstellen lassen möchte, sollte dazu einen Herstellernachweis bzw. ein Oldtimer-Gutachten von einer offiziellen Prüfstelle mitbringen.

KFZ-Anmeldung über das Internet

Die Einführung einer bundesweiten Online-Anmeldung (i-KFZ) wird in drei Schritten vollzogen und soll im Herbst 2019 abgeschlossen sein. Die ersten beiden Phasen, die Abmeldung oder Wiederzulassung im gleichen Zulassungsbezirk sind bereits vielerorts möglich. In der dritten Phase soll auch die internetbasierte Erstanmeldung oder Ummeldung möglich gemacht werden. Das betrifft allerdings nur Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2015 erstmals zugelassen worden sind. Des Weiteren benötigt man für diesen Vorgang den neuen Personalausweis mit einem Online-Chip und ein Smartphone oder Lesegerät, mit dem die Übermittlung dieser NFZ-Daten an die Zulassungsstelle möglich sind.

Damit lassen sich sicher einige Laufereien und einige Zeit ersparen. Wie bei allen umfassenden Neuerungen wird es wohl aber etwas dauern, bis alle Abläufe perfekt aufeinander abgestimmt sind. Vorreiter sind dabei natürlich die Autohäuser, die für Ihre Kunden als Service die Anmeldung gleich beim Kauf erledigen. Bis jetzt sind laut Verkehrsministerium jedoch schon über 400 der 431 Zulassungsbehörden im Land darauf vorbereitet. Der Rest soll bis zum Oktober 2019 umgerüstet worden sein.

Das zentrale Fahrzeugregister

Angel- und Drehpunkt dafür ist Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes, in dem alle Daten gespeichert sind und abrufbereit vorliegen. Das gilt speziell auch für die Prüforganisationen wie den TÜV, die die Daten der jeweiligen Hauptuntersuchung online übertragen. Doch vor einen völlig automatischen Durchlauf hat der Gesetzgeber einen Prüfvorgang zwischengeschaltet, der durch einen menschlichen Sachbearbeiter erfolgen muss. Die Prüfung und die Zustellung über den Postweg dauern natürlich ein paar Tage.

Der Ablauf der Online-Anmeldung Ihres Fahrzeugs

In der Praxis wird dieses System so ablaufen, dass Sie sich daheim am Rechner oder am Smartphone zunächst mit dem Personalausweis im Onlineportal identifizieren. Daraufhin geben Sie alle benötigten Daten in die Maske ein, wobei ein automatischer Abgleich mit den hinterlegten Daten für das Fahrzeug, der abgeschlossenen Versicherung und ggf. der letzten Hauptuntersuchung erfolgt. Danach werden Sie online zur Kasse gebeten, und der Sachbearbeiter macht sich an die Prüfung des Vorgangs. Sie erhalten dann den Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigungen I und ggf. II sowie die jeweiligen Plaketten für Ihre Kennzeichen per Post.

Ebenfalls online bestellen können Sie sich natürlich die Kennzeichen für das Fahrzeug, falls der ausgesuchte Schildermacher (Hersteller) diesen Dienst anbietet. Sobald das Kennzeichen und die Plaketten vorliegen, müssen Sie die Plaketten nach einer genauen Anleitung selbst am Kennzeichen anbringen. Wenn Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug kaufen und nur ummelden wollen, können Sie sich über das Onlineportal eine vorläufige Zulassung ausstellen lassen, so dass Sie gleich nach dem Kauf losfahren können. Die endgültigen Papiere erhalten Sie dann ebenfalls über den Postweg.

Die Kosten für die Anmeldung bzw. Ummeldung Ihres Fahrzeugs

Je nach dem administrativen Aufwand, der für die Zulassung nötig ist, werden die jeweiligen Kosten berechnet. Da die Kosten aber nicht bundeseinheitlich geregelt sind, können sie je nach Landkreis oder Bundesland leicht abweichen. Generell müssen Sie für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs mit etwa 30.- Euro rechnen. Falls Sie sich vorher ein Wunschkennzeichen bestellt haben, kostet dieses zwischen 10.- und 15.- Euro. Die Reservierung schlägt nochmals mit etwa 5.- Euro zu Buche.

Dazu kommen allerdings auch noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Dabei sind die Schildermacher bei der Zulassungsstelle nicht unbedingt die günstigsten. Rechnen Sie hier zwischen 8.- und 20.- Euro ein. Reservierte Schilder können Sie online bestellen, dabei fallen ca. 10.- Euro plus Versandkosten an. Falls Sie Ihr altes Auto gleichzeitig abmelden oder erst vor kurzem abgemeldet haben, können Sie Ihre alten Kennzeichen auch mitnehmen. Das sollten Sie allerdings bei der Zulassung mitteilen.

Die Kosten für die Ummeldung

Wenn Sie ein Auto ummelden wollen, hängen die Kosten davon ab, ob Sie es im gleichen Bezirk ummelden und ob damit ein Halterwechsel einhergeht. Innerhalb eines Zulassungsbezirks fallen um die 20.- Euro an, wechseln Sie den Bezirk, werden um die 26.- Euro fällig. Nochmals 3.- Euro mehr müssen Sie bei einem Halterwechsel berappen.

ABE 1, 2 oder 3

Die Kosten für die Neuanmeldung eines Fahrzeugs können jedoch noch steigen, wenn es nicht nur um die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE 1) geht. Eine Betriebserlaubnis mit Technik, die sogenannte ABE 2, kostet 36,50 Euro, eine Zulassung ohne Betriebserlaubnis und Technik bringt es auf mindestens 41,50 Euro. Dabei handelt es sich um eine Einzelbetriebserlaubnis, die z.B. bei Umbauten des Fahrzeugs benötigt wird.

Die Feinstaubplakette gibt es auch online zu bestellen. Sie wird in der Regel mit 5.- Euro berechnet.

Die richtige Versicherung für Ihr Auto

Sie haben im Prinzip drei Möglichkeiten Ihr Auto zu versichern. Grundsätzlich benötigen Sie die Haftpflichtversicherung, die mögliche Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen abdeckt, wenn Sie oder auch jemand anders mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall verursacht hat. Diese Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich immer auf das einzelne Fahrzeug.

Teilkasko oder Vollkasko?

Einen erweiterten Schutz bietet die sogenannte Teilkasko-Versicherung. Sie übernimmt auch einen Schaden, der durch Diebstahl entstanden ist oder durch ein Unwetter z.B. mit Hagelschlag an Ihrem Wagen verursacht wurde. Doch schon hier sollte man sich genauer über die jeweiligen Leistungen und Preise informieren. Das gilt einerseits für die Liste der Schäden, die bezahlt werden (Steinschlag in der Frontscheibe) und andererseits für den Selbstbehalt. Das ist der Kostenanteil, den Sie jedenfalls selbst bezahlen müssen. Eine Teilkasko empfiehlt sich in jedem Fall, wenn der Wagen noch einigen Restwert besitzt und/oder Sie in einem Gebiet wohnen, in dem solche Unwetter häufiger vorkommen.

Das Rundum-Sorglos Paket (abzüglich Selbstbehalt) stellt die sogenannte Vollkasko-Versicherung dar. Bei dieser teuersten Versicherungsform sind auch Schäden abgedeckt, die Sie selbst an Ihrem Fahrzeug verursacht haben. Diese Form der Versicherung wird häufig verlangt, wenn Sie ein Auto leasen oder mit Finanzierung durch eine Bank erwerben. Damit sichert sich die Bank den Wert Ihres Fahrzeugs, der ja praktisch als Sicherheit für Ihren Kredit herangezogen wird.

Die Kosten für eine KFZ-Versicherung

Im Internet finden Sie Vergleichsrechner, die schnell und sicher die verschiedenen Leistungen und Kosten der vielen Versicherungsanbieter miteinander vergleicht. Dazu benötigen Sie allerdings die Daten Ihres Wunsch-Fahrzeugs, wie sie z.B. auf dem Fahrzeugschein vermerkt sind. Dazu gehören die Typennummer und das Baujahr. Die Höhe der Versicherungskosten berechnet sich auf einer Grundlage von 100% aus vielen verschiedenen Faktoren. Dazu gehört als erstes das Alter und der Führerschein-Status des Fahrers und ggf. der anderen eingetragenen Fahrer. Mit den Jahren unfallfreien Fahrens erwirbt sich ein Fahrer auf die Dauer eine sogenannte Schadensklasse, die die Versicherungskosten auf bis zu 10% senken kann.

Ein Fahranfänger kann dagegen mit 150% oder mehr berechnet werden. Als nächstes werden das Fahrzeug, seine Klasse und z.B. die PS-Zahl bewertet. Hier entscheidet die Statistik. Für ein Fahrzeug, mit dessen Modell und Klasse überdurchschnittlich viele Unfälle registriert wurden, steigt die verlangte Versicherungsgebühr. Daher ist es häufig sinnvoll, sich bereits vor dem Kauf des Wagens über die anfallenden Versicherungskosten zu informieren, denn diese können sich massiv unterscheiden.

So gelangen Sie an Ihre eVB-Nummer

Wenn Sie sich für eine KFZ-Versicherung entschieden haben, kann alles ganz schnell gehen. Nach der Registrierung im Online-Portal der KFZ-Versicherung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Minuten eine Versicherungszusage, wenn die Anforderungen erfüllt sind. Sie werden dann meist telefonisch kontaktiert und der zuständige Sachbearbeiter stellt Ihnen eine eVB-Nummer aus. Damit ist Ihr Fahrzeug bereits versichert, und Sie können sich auf den Weg zur Zulassungsstelle machen, wenn Sie alle Papiere beisammen haben.